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Standregeln

Standregeln des KKS-Xanten e. V.

Sicherheits- und Ordnungsvorschriften für den ordnungsgemäßen Schießbetrieb

– Schützenordnung –

Diese „Sicherheits- und Ordnungsvorschriften“ sind verbindlich für alle beteiligten Personen und gemeinsam mit der „Schießstandordnung“ und den Regeln „Kommandos der Aufsicht auf diesem Schießstand“ gültig.

Neben der Standaufsicht als übergeordnete Instanz auf dem Schießstand hat auch jeder Schütze die Pflicht, sich der Verantwortung, die der Umgang mit Schusswaffen mit sich bringt, bewusst zu sein und danach zu handeln. Insbesondere gelten dabei nachfolgende „allgemeine Sicherheits- und Ordnungsvorschriften“:

  • Waffen und Munition werden immer in abschließbaren Behältnissen gemäß der aktuellen Gesetzeslage auf direktem Wege zum Schießstand hin und zurück gebracht. Dabei sind Abweichungen vom direkten Weg für die Bildung von Fahrgemeinschaften erlaubt.
  • Das Auspacken, Laden, Schießen und Einpacken der Waffen auf dem Stand erfolgt immer und nur auf Anweisung der Standaufsicht.
  • Bei dem ersten Anfassen einer Waffe ist sie zunächst grundsätzlich als geladen zu betrachten.
  • Eine geladene Waffe darf nicht aus der Hand gelegt werden.
  • Nach dem Auspacken der Waffe am Schützenstand ist
    – der Lauf, je nach Örtlichkeit, sofort nach oben oder in Richtung Schussfang zu halten,
    – der Verschluss zu öffnen,
    – ein Magazin zu entfernen (sofern vorhanden),
    – eine Trommel auszuschwenken (sofern vorhanden) und
    – die Waffe mit dem Lauf in Richtung Schussfang abzulegen
    – oder in einen Langwaffenständer abzustellen.
  • Bei dem Hantieren mit der Waffe (z. B. Visiereinstellung, Trockentraining, …) muss die Waffe entladen sein und der Lauf immer zum Schussfang gerichtet werden.
  • Das Tragen einer Schiess- oder Schutzbrille wird empfohlen. Das Tragen eines Gehörschutzes ist während der Schuss Phasen zwingend vorgeschrieben.
  • Jede Unklarheit zum Ablauf des Schießens, eine Funktionsstörung der Scheibenanlage etc. oder der Waffe ist sofort mündlich oder durch Heben einer Hand der Aufsicht anzuzeigen. Die Waffe bleibt dabei in der anderen Hand, die Mündung zeigt in Richtung des Kugelfangs und der Zeigefinger liegt gestreckt neben dem Abzug. In dieser Position ist zu verharren, bis die Aufsicht ihre Anweisungen erteilt.
  • Wenn sich eine Person in der Feuerlinie aufhält, z. B. während der „Sicherheit“ zur Trefferaufnahme, dürfen keine Waffen, Magazine oder Munition angefasst werden.
  • Wird die Waffe gemäß den Regeln und mit Billigung der Aufsicht z.B. zur Reinigung in einem Vorraum etc. entpackt, so ist sie zuerst in Richtung eines geeigneten Schussfangs (Sandkasten) abzuschlagen oder es muss durch eine zweite Person das Entladen der Waffe bestätigt werden.
  • Eine fremde Waffe darf nie ohne Erlaubnis des Besitzers angefasst werden.
  • Das Sammeln von auf dem Boden liegenden Hülsen ist nur in Schießpausen erlaubt.
  • Ein Aufstellen von Zielobjekten (Dosen, Figuren, …) auf dem Boden, auf den Holzbalken am Kugelfang oder dgl. und dessen Beschießung ist untersagt.
  • Die Entsorgung von Gebrauchsmaterialien hat durch jeden Teilnehmer oder Nutzergruppe sortenrein nach Metall / Hülsen, Plastik und Papier (Schachten zerlegen) zu erfolgen. Erforderlichenfalls sind die Körbe für Plastik oder Papier in die gelben oder blauen Mülltonnen im Außenbereich zu entleeren.
  • Die Reinigung des Standes durch abfegen des Schützenstandbodens und der Fläche zwischen den Ständen und dem Kugelfang hat jede Nutzergruppe zu erledigen.
  • Scheibenträgerrahmen sind von den Fahrwagen der Stände durch die Nutzergruppe abzunehmen.
  • Scheibenträger sind nach dem Schießen außerhalb des Einsteckbereichs abzukleben oder zu entsorgen.
  • Beschädigungen des Standes (Scheibenzuganlage, Decken, Wände, Boden) oder andere technische Defekte sind zu dokumentieren und dem Standbetreiber zeitnah zu melden.
  • Der Schießstand wird an mehreren Stellen videoüberwacht. Die Aufzeichnungen sind nicht öffentlich zugänglich und werden durch das Aufnahmesystem zyklisch durch überschreiben gelöscht. Ein Zugriff auf die Daten und eine Auswertung der Inhalte erfolgt nur anlassbezogen und wird streng DS-GVO konform durchgeführt.
  • Nach dem Verlassen der Schießanlage muss durch die letzte Person die Eingangstür vor dem KK-Stand verriegelt und die Überwachungsanlage am oberen Transpondersensor aktiviert werden.

Unsere Datenschutzerklärung  und unser Impressum finden Sie hier.

Datenschutzerklärung

Impressum

Anschrift erster Vorsitzender

Reiner Assmann,

47608 Geldern,

Havelring 99

Anschrift Schießstand

Zentrale Schießsportanlage Xanten e. V.

46509 Xanten

am Fürstenberg 9a

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